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Servicebedingungen der lewema GmbH
Gültig für die Bundesrepublik Deutschland ab 10/2011
1. Arbeitszeiten
Wenn nicht anderweitig vereinbart, richtet sich die Dauer der normalen Arbeitszeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Regelarbeitszeit ist von Montag bis Freitag 8:00 - 16:00 Uhr, beträgt 7,5 Stunden täglich, 37,5 Stunden pro Woche und schließt Arbeits-, Reise oder Wartezeiten ein.
Mehrarbeitsstunden werden nach Wunsch des Kunden, außer an Werktagen auch an Sonn - und Feiertagen, geleistet.
2. Verrechnungssätze
Für die Leistungen unseres Servicepersonals werden folgende Stundensätze für Arbeits - und Wartezeiten berechnet.
a) Servicetechniker EURO 70,00 Aushilfe EURO 44,00
b) Reisezeiten EURO 65,00 Aushilfe EURO 44,00
2.1 Elektrotechniker Tagessatz EURO 900,00
2.2 Messtechniker incl. Laser Tagessatz EURO 1300,00
2.3 Messtechniker incl. Laser für Rund & Drehachsen EURO 1300,00
2.4 Spindelkegel schleifen SK-40 / 50 EURO 950,00 / 1050,00
2.5 Renishaw QC20-W Diagnosemessung 305,00 EURO
2.6 Jede angefangene halbe Stunde wird berechnet.
3. Mehrarbeitszuschläge
Für über die tarifliche Regelarbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit werden folgende Zuschläge auf den Stundensatz
von EURO 70,00 / 44,00 berechnet:
Servicetechniker / Aushilfe
a) für die 1. und 2. Mehrarbeitsstunde am Tag EURO 17,50 / 11,00
b) für die 3. und jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde EURO 35,00 / 22,00
c) für Einsätze an Samstagen EURO 35,00 / 22,00
d) für Einsätze an Sonntagen EURO 70,00 / 44,00
e) für Einsätze an Feiertagen EURO 140,00 / 88,00
4. Kosten für Verpflegung und Übernachtung ( Auslösungssätze )
An Auslösung wird pro Kalendertag und Person berechnet:
für eintägige Dienstreisen EURO 30,00
für mehrtägige Dienstreisen EURO 37,00
Übernachtungspauschale EURO 50,00 oder nach tatsächlichem Aufwand.
Die vorstehend aufgeführten Verrechnungssätze verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer.
5. Reiseauslagen
Bahnfahrten, Flugreisen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
b) bei Benutzung von firmeneigenen Wagen
Kosten von (An - / Abfahrt) EURO 0,80 je Kilometer.
6. Wir bitten Sie um Hilfestellung während des Einsatzes unserer Techniker. Es muss gewährleistet sein, dass unser
Techniker sofort nach eintreffen mit der Montage beginnen kann, Wartezeit wird in Rechnung gestellt.
7. Eventuelle Beanstandungen teilen Sie uns bitte spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich mit, wir können
sonst diese nicht mehr akzeptieren. Bei Verstößen und Fehlleistungen unseres Montagepersonals wollen Sie uns bitte
sofort benachrichtigen (Telefonisch).
8. Der Servicetechniker ist nur auf Ihren Wunsch berechtigt, technische Änderungen an der Maschine durchzuführen.
9. Wir bitten Sie, sich nach Beendigung der Arbeit von dem ordnungsgemäßen Zustand der Maschine zu überzeugen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die einwandfreie Durchführung der Montage und die Anzahl der benötigten Arbeitsstunden
lewema GmbH
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